Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Illustratorin und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich schriftlich abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich Bezug auf sie genommen wird.

 

2. Urheberschutz und Nutzungsrecht

Die von der Illustratorin zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberschutzgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessene Vergütung.
Die Urheberrechte an allen erstellten Motiven und Entwürfen bleiben auch nach Auftragsabschluss beim Dienstleister. Werden Arbeiten für kommerzielle Zwecke genutzt muss eine Vergütung zum Nutzungsrecht vorgenommen werden.

 

3. Aufträge

Von der Illustratorin übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Die Illustratorin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen.

 

4. Entwürfe

Die Illustratorin behält sich vor, erst nach dem Kostenvoranschlag die Arbeit zu beginnen. Entwürfe dürfen ohne abgeschlossenen Auftrag nicht genutzt werden, es sei denn sie wurden angemessen vergütet. Die Nutzungsrechte greifen, sobald das vollständige Honorar übermittelt wurde.
Die Übermittlung des Entwurfs erfolgt digital und im .png Format mit Wasserzeichen. Die Skizze enthält keine Nutzungsrechte oder anderweitige Rechteübertragung. Somit kann der Entwurf weder kommerziell, noch privat genutzt werden. Nach ausdrücklichem vorherigen Wunsch können Skizzen auf den Sozialmedia-Plattformen gepostet werden. Der Auftraggeber hat das Recht das Zeigen des Prozesses auf Twitch.tv/sunayaart zu untersagen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag vom Grafikdesigner finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten. Ratenzahlung ist möglich.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Dienstleister die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt §649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm darauf kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Illustratorin anerkannt sind.

 

6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung

An den Arbeiten oder Leistungen der Illustratorin werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Reinzeichnungen), die sie erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt.
Mangels anderweitig schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftraggeber nur eine einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungseinräumung mangels anderweitig schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.

Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgeld der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrecht an Dritte bedarf der Einwilligung des Dienstleisters. Über den Umfang der Nutzung steht dem Dienstleister ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des Auftraggebers soweit sonstige Mitarbeit Begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Dienstleisters, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des Dienstleisters auf den Auftraggeber über.

Die Illustratorin hat das Recht, ihre Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Dienstleisters mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Leistungen (weder im Originalen oder die digitale Datei noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und /oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten.
Zur Aufbewahrung ist die Illustratorin danach nicht verpflichtet. Sie ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die digital erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe der Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist die Illustratorin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von der Illustratorin zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Die Nutzungsrechte werden je nach öffentlicher Verbreitung, Auflagenzahl bzw. Nutzungsdauer für den jeweiligen Auftrag /das jeweilige Produkt kalkuliert und ausgegeben. Eine separate Nutzungsbescheinigung kann erstellt werden.

 

7. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Illustratorin rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Illustratorin die zur Nutzung erforderlichen Rechte enthält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, der Illustratorin auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung ihrer Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie der Illustratorin möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann Die Illustratorin eine angemessene Entschädigung verlangen. Soweit die Illustratorin zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihr zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

 

8. Mängelgewährleistung, Haftung

Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt die Illustratorin Gestaltungsfreiheit. Trifft ihr Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von dem Dienstleister gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen soweit keinen Mangel dar.
Soweit ein der Illustratorin zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt und wird ohne Zusatzkosten durchgeführt.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Dienstleisters. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

10. Widerruf

Physische Waren können bis zu 14 Tage nach Absendung mit Angaben von Gründen reklamiert und zurückgesendet werden. Nichtgefallen ist davon ausgeschlossen. Die dabei entstehenden Versandkosten muss der Käufer selbst tragen.
Dienstleistungen können nur vor der Auftragsbestätigung ohne Angaben von Gründen und kostenlos widerrufen werden. Sollte der Widerruf nach der Auftragsbestätigung erfolgen, müssen die Aufwandskosten, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, vom Käufer selbst getragen werden. Sollte dies der Fall sein, entfallen alle Nutzungsrechte auf das bereits entstandene Produkt.

 

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schrifterfordernisses.

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartein gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.

 

Stand Juli 2021